Unfallgutachten – so hilft es Ihnen im Schadensfall
Ein unabhängiges Unfallgutachten ist die sachliche Grundlage für die Schadensabwicklung mit der Versicherung und dient der Beweissicherung. Es dokumentiert den Schaden objektiv, vollständig und versicherungsanerkannt – damit alle Ansprüche korrekt und zügig reguliert werden.
Was ein Unfallgutachten enthält
- Schadensart und Schadenshöhe – übersichtlich und nachvollziehbar aufbereitet
- Reparatur-, Instandsetzungs- und Lackierkosten nach Herstellervorgaben/Branchensystemen (z. B. DAT)
- Wiederbeschaffungswert (Marktwert vor dem Unfall)
- Restwert (bei wirtschaftlichem Totalschaden)
- Merkantile Wertminderung (falls zutreffend)
- Reparatur- bzw. Ausfallzeit – Basis für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Verkehrssicherheitsprüfung (z. B. Lenkung/Fahrwerk; bei Bedarf inkl. Messprotokollen)
Wann brauche ich ein Unfallgutachten?
Immer, wenn an Ihrem Fahrzeug Schäden durch einen Unfall entstanden sind – unverschuldet oder selbstverschuldet (z. B. für die eigene Absicherung, Beweisführung oder Reparaturplanung). Nur durch ein qualifiziertes Gutachten lässt sich die tatsächliche Schadensumme fundiert ermitteln.
Wer trägt die Kosten?
Bei unverschuldeten Unfällen trägt in der Regel der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten – einschließlich der Kosten für das Kfz-Schadengutachten.
Wichtig: Sie haben freie Gutachterwahl. Lassen Sie sich nicht auf einen „Hausgutachter“ der gegnerischen Versicherung festlegen.
Warum nicht einfach das Versicherungsangebot annehmen?
Angebote der Gegenseite bilden den Schaden oft nicht vollständig ab (z. B. verdeckte Schäden, Wertminderung, Ausfallzeiten). Mit einem unabhängigen Gutachten sichern Sie Ihre vollen Ansprüche – rechtssicher und belastbar.
So gehen Sie vor
1. Unabhängigen Gutachter kontaktieren (am besten sofort nach dem Unfall)
2. Fahrzeug besichtigen lassen – inkl. Fotodokumentation & Messdaten
3. Gutachten erhalten – vollständig & versicherungsgeeignet
4. Regulierung starten – auf Wunsch direkt an Anwalt/Versicherung übermittelbar