Unfall – Ihre Rechte & wer was zahlt
Freie Gutachter- und Anwaltswahl, Mietwagen vs. Nutzungsausfall, fiktive Abrechnung, Achsvermessung: Wer zahlt was? Hier erfahren Sie’s – kurz & verlässlich.
Unfall passiert – so sichern Sie Ihre Ansprüche
Kurz gesagt: Bei unverschuldetem Unfall haben Sie freie Wahl von Gutachter, Anwalt und Werkstatt. Die gegnerische Haftpflicht übernimmt in der Regel die Kosten – darunter Gutachten, Anwaltskosten, Mietwagen/Nutzungsausfall, Abschleppen und notwendige Messungen (z. B. Achsvermessung).
Ihre Rechte im Haftpflichtschaden (Sie sind Geschädigte:r)
- Freie Gutachterwahl – Sie wählen den unabhängigen Sachverständigen. Gutachterkosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung (Verschuldensquote).
- Anwaltskosten – Bei unverschuldetem Unfall werden Ihre Anwaltskosten von der Gegenseite getragen (anteilig bei Mitschuld).
- Werkstatt Ihrer Wahl – Reparatur ohne Bindung an Versicherer-Partnerbetriebe.
- Mietwagen oder Nutzungsausfall – Sie entscheiden; Anspruchsvoraussetzungen beachten.
- Fiktive Abrechnung – Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen (i. d. R. netto, ohne MwSt).
Kasko: Das ist anders
- Im Kasko-Fall gelten die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung (z. B. Gutachterbeauftragung, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung).
- Fiktive Abrechnung ist je nach Tarif/Bedingungen teils eingeschränkt (z. B. Glas oft ausgeschlossen).
Schnell-Check: Mietwagen vs. Nutzungsausfall
- Mietwagen: sinnvoll bei täglichem Bedarf.
- Nutzungsausfall: Geldentschädigung statt Mietwagen
Achsvermessung – warum sie Ansprüche schützt
Nach Unfällen können Spur/Sturz/Nachlauf abweichen, ohne dass es sichtbar ist. Eine 3D-Achsvermessung dokumentiert das objektiv und fließt ins Gutachten ein – wichtig für Sicherheit und Kostenübernahme im Haftpflichtfall. (Termin direkt bei uns buchbar.)
So läuft’s bei uns – in 4 Schritten
- Kontakt (Telefon/WhatsApp/E-Mail) → kurze Klärung des Falls
- Besichtigung & Fotodoku → bei Bedarf Achsvermessung
- Gutachten inkl. Wertminderung & Nutzungsausfall
- Regulierung mit Werkstatt/Anwalt – auf Wunsch Direktübermittlung
FAQ – kurz & klar
Brauche ich einen Anwalt? Wer zahlt das?
Bei unverschuldetem Unfall: Ja, empfehlenswert – Kosten trägt die Gegenseite (anteilig bei Mitschuld).
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)?
Im Haftpflichtfall meist ja – netto nach Gutachten/KVA. Keine MwSt., solange keine Rechnung anfällt.
Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist besser?
Kommt auf Ihren Bedarf an; Anspruchsvoraussetzungen beachten. Wir beraten Sie zur wirtschaftlich sinnvollen Option.
Wer zahlt den Gutachter?
Bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflicht (entsprechend der Haftungsquote).