Unfall – Ihre Rechte & wer was zahlt 

 Freie Gutachter- und Anwaltswahl, Mietwagen vs. Nutzungsausfall, fiktive Abrechnung, Achsvermessung: Wer zahlt was? Hier erfahren Sie’s – kurz & verlässlich. 

Unfall passiert – so sichern Sie Ihre Ansprüche

 
Kurz gesagt: Bei unverschuldetem Unfall haben Sie freie Wahl von Gutachter, Anwalt und Werkstatt. Die gegnerische Haftpflicht übernimmt in der Regel die Kosten – darunter Gutachten, Anwaltskosten, Mietwagen/Nutzungsausfall, Abschleppen und notwendige Messungen (z. B. Achsvermessung).
 
 

Ihre Rechte im Haftpflichtschaden (Sie sind Geschädigte:r) 

  • Freie Gutachterwahl – Sie wählen den unabhängigen Sachverständigen. Gutachterkosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung (Verschuldensquote).
  • Anwaltskosten – Bei unverschuldetem Unfall werden Ihre Anwaltskosten von der Gegenseite getragen (anteilig bei Mitschuld).
  • Werkstatt Ihrer Wahl – Reparatur ohne Bindung an Versicherer-Partnerbetriebe.
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall – Sie entscheiden; Anspruchsvoraussetzungen beachten.
  • Fiktive Abrechnung – Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen (i. d. R. netto, ohne MwSt). 


 

Kasko: Das ist anders 

  • Im Kasko-Fall gelten die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung (z. B. Gutachterbeauftragung, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung).
  • Fiktive Abrechnung ist je nach Tarif/Bedingungen teils eingeschränkt (z. B. Glas oft ausgeschlossen).



Schnell-Check: Mietwagen vs. Nutzungsausfall

  • Mietwagen: sinnvoll bei täglichem Bedarf.
  • Nutzungsausfall: Geldentschädigung statt Mietwagen


 

Achsvermessung – warum sie Ansprüche schützt 

Nach Unfällen können Spur/Sturz/Nachlauf abweichen, ohne dass es sichtbar ist. Eine 3D-Achsvermessung dokumentiert das objektiv und fließt ins Gutachten ein – wichtig für Sicherheit und Kostenübernahme im Haftpflichtfall. (Termin direkt bei uns buchbar.) 
 

So läuft’s bei uns – in 4 Schritten 

  1. Kontakt (Telefon/WhatsApp/E-Mail) → kurze Klärung des Falls
  2. Besichtigung & Fotodoku → bei Bedarf Achsvermessung
  3. Gutachten inkl. Wertminderung & Nutzungsausfall
  4. Regulierung mit Werkstatt/Anwalt – auf Wunsch Direktübermittlung



FAQ – kurz & klar 

Brauche ich einen Anwalt? Wer zahlt das?
Bei unverschuldetem Unfall: Ja, empfehlenswertKosten trägt die Gegenseite (anteilig bei Mitschuld).

Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)?
Im Haftpflichtfall meist ja – netto nach Gutachten/KVA. Keine MwSt., solange keine Rechnung anfällt.

Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist besser?
Kommt auf Ihren Bedarf an; Anspruchsvoraussetzungen beachten. Wir beraten Sie zur wirtschaftlich sinnvollen Option.

Wer zahlt den Gutachter?
Bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflicht (entsprechend der Haftungsquote).